Elektrokontrollen
Bestehende Elektroinstallationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan geprüft. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch den Netzbetreiber mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode. Die Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden.