Überprüfung von elektrischen Anlagen (Elektrokontrolle)
Periodische Kontrolle bestehender Installationen
Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch den Netzbetreiber mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode. Diese Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden.
Kontrollumfang der Elektrokontrolle
Der Elektrokontrolleur kontrolliert die gesamte elektrische Installation. Dies beinhaltet alles von den Hauptsicherungen bis zur Steckdose, Leuchte oder Verbraucher. Wenn Mängel vorhandenn sind, werden diese im Kontrollbericht festgehalten. Ein konzessionierter Elektroinstallateur muss die Mängel innerhalb der gesetzlichen Frist beheben. Mit der Behebungsanzeige bestätigt der Elektroinstallateur, dass die Mängel behoben wurden. Danach wird der Sicherheitsnachweis sowohl an den Hauseigentümer wie auch dem Netzbetreiber (EW) zugestellt.
Kontrollperioden
20 Jahre
Wohnungen und Wohnhäuser inkl. Wohnteil in der Landwirtschaft
10 Jahre
Installationen in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich genutzten Räumen, in gewerblichen Werkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 1, in Bürogebäuden, Kirchen, Zeughäusern und landwirtschaftlichen Betrieben.
5 Jahre
Installationen in Bühnenhäusern von Theatern, in explosionsgefährdeten Räumen der Zone 2, in korrosionsgefährdeten Räumen, in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 2, in Untertagbauten (z.B. Tunnel oder Kavernen), in Betriebsräumen von Industrie und Grossgewerbe, in Laboratorien und Prüffeldern von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw., in Bauten und Räumen mit Menschenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels, Gaststätten, Asyle, Kinderheime, Spitäler, Kasernen, Campingplätze oder Bootsanlegestellen).
1 Jahr
Installationen auf Baustellen und Märkten, sowie die zu den Spezialinstallationen zählenden Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen der Zonen 0 und 1, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 3 und 4 (Operationsräume).
Handänderung
Bei einer Handänderung (Hauskauf) darf die Kontrolle maximal 5 Jahre zurückliegen. Wenn diese länger zurückliegt, muss der neue Hausbesitzer eine Kontrolle veranlassen.